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BGH-Urteil

 

Nur auf dem Gehweg

 

Der Bundesgerichtshof hat am 19. März 2002 entschieden, dass Inlineskater nur auf dem Gehweg fahren dürfen. Sie müssen sich im Straßenverkehr wie Rollstuhlfahrer oder Kinder mit Tretrollern verhalten: Angepasste Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern, zu belästigen oder zu gefährden. Außerorts müssen sie wie Fußgänger auf die linke Fahrbahnseite. Straßen und Radwege sind tabu. Der 6. Senat hat aber auch eine gesetzliche Neuregelung gefordert.

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